„Sexueller Missbrauch an Minderjährigen ist Mord an Kinderseelen. Es kann nicht sein, dass Täter bei solchen Delikten ohne Haft davonkommen“, kritisierte heute, Donnerstag, FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl den Umstand, dass viele Juristen in der „Causa Teichtmeister“ davon ausgehen, dass der bekannte Schauspieler vermutlich keine Haftstrafe zu erwarten habe. Dieser Umstand sei ein Skandal. Kickl kündigte daher an, mit entsprechenden Anträgen im Parlament eine Erhöhung der Mindeststrafen und des Strafausmaßes einzubringen. Es dürfe nicht mehr weiter möglich sein, dass Angeklagte bei solchen Delikten mit bedingten Haftstrafen davonkommen.
Generalprävention als oberste Maxime
„Schwere Strafen für die Täter sind ein Signal und eine Botschaft an die Opfer, dass ihre Peiniger die volle Missachtung der Gesellschaft trifft“, bekräftigte Kickl und verwies auf die Praxis bei Wirtschaftsdelikten, wo gegem prominente Angeklagte bei Verurteilungen gerne mit dem Argument der Generalprävention eine hohe Strafe verhängt werde. „Der Schauspieler Florian Teichtmeister ist auch ein bestens vernetzter Promi. Generalprävention muss also auch hier schlagend werden“, forderte der FPÖ-Klubobmann.
Volle Aufklärung um Mitwisser nötig
Der Fall Teichtmeister verlange darüber hinaus nach einer vollen Aufklärung. Dreh- und Angelpunkt sei dabei die Aussage von Regisseur Sebastian Brauneis, der im ZIB2-Interview aussagte, dass seit 2021 jeder in der Szene gewusst habe, um wen es sich bei den damaligen Medienberichten handle. „Wurde Teichtmeister also geschützt? Gibt es ein Netzwerk? Wer hat was wann genau gewusst? Warum hat sich niemand der Chefs und Auftraggeber den Strafakt vorlegen lassen, zu dem Teichtmeister als Beschuldigter Zugang hat? All diese Fragen müssen im Sinne einer transparenten Aufarbeitung beantwortet werden. Andernfalls kommt zum eigentlichen Fall auch noch ein Vertuschungs-Skandal dazu“, stellte Kickl klar.