„In diesem Fall hat der Verfassungsgerichtshof gegen die Interessen der Bürger entschieden. Wir nehmen aber diese Entscheidung klarerweise zur Kenntnis. Das heißt nun aber nicht, dass unsere Kritik an diesem Anschlag auf die österreichischen Pensionisten verebben wird. Es wird nun nämlich Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, diese Ungerechtigkeit zu reparieren. Jedenfalls wird es dann mit einem Volkskanzler Herbert Kickl Gerechtigkeit für unsere Senioren geben“, so heute, Mittwoch, FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch zum Umstand, dass der Verfassungsgerichtshof die Pensions-Aliquotierung für verfassungskonform erklärt hat.
Wer später im Jahr in Pension geht, bekommt weniger Geld
Pensions-Aliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch dann die Anpassung im ersten kommenden (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung im Folgejahr. Für jene, die im November und Dezember in Pension gehen, gibt es im Folgejahr gar keine Erhöhung mehr. FPÖ und SPÖ hatten wegen dieses "Pensions-Raubes" Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, ebenso Arbeits- und Sozialgerichte sowie zahlreiche Betroffene - leider umsonst.