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05. September 2023 | Justiz

Zu niedrige Mindeststrafen verhindern empfindliche Bestrafung von pädophilen Straftätern

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Freiheitliche Anträge für abschreckende Strafen und mehr Kinderschutz wurden immer wieder abgelehnt."

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan.

Foto: FPÖ

Nach dem heute, Dienstag, gefällten milden Urteil im Prozess gegen den früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister zeigt sich FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan enttäuscht: „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen ist Mord an Kinderseelen. Es kann nicht sein, dass Täter bei solchen Delikten ohne Haft davonkommen. Das kann und darf es in Zukunft nicht mehr geben. Schwere Strafen für die Täter sind ein Signal und eine Botschaft an die Opfer, dass ihre Peiniger die volle Missachtung der Gesellschaft treffen. Die aktuellen Gesetze und die Konzepte dieser schwarz-grünen Regierung sind allerdings nicht dazu geeignet, um hier eine Trendumkehr einzuleiten. Etliche freiheitliche Anträge für eine Strafverschärfung wurden in den letzten Jahren abgelehnt.“

Strafrahmen erhöht, aber nicht Mindeststrafen

Die im Jänner von der Bundesregierung präsentierte Verschärfung des Strafrechts, die bisher ohnehin noch nicht umgesetzt sei, könne nichts dazu beitragen, damit Täter wie Teichtmeister ins Gefängnis kommen, bedauert Stefan: „Die Regierung plant nur eine Ausweitung des Strafrahmens, hebt die Mindeststrafen aber nicht an. Das ist das Grundproblem dieser Reform. Sie hat keinerlei abschreckende Wirkung für potentielle Straftäter.“ Die FPÖ habe in den letzten Jahren viele Anträge zum Thema Kinderschutz eingebracht, die von den Regierungsparteien jedoch allesamt abgelehnt worden seien.

Demonstrationen als bedenklicher Milderungsgrund

Seltsam mutete es für Stefan jedoch an, wonach der Richter im heutigen Prozess gegen Teichtmeister die Demonstrationen für mehr Kinderschutz als Milderungsgrund in die Urteilsbemessung einfließen habe lassen: „Es gibt im Strafrecht normierte Milderungsgründe – eine Demonstration als solche zu werten, erscheint sehr weit hergeholt.“ Unmutsäußerungen von Prozessbeobachtern dürften daher keinerlei Einfluss auf ein Gerichtsurteil haben, sonst könnte jemand in Zukunft mit einem milderen Urteil rechnen, wenn er im Vorfeld organisiert, dass jemand gegen ihn demonstriert. „Das hat mit einem unabhängigen Verfahren dann wenig zu tun“, stellte der freiheitliche Justizsprecher klar.

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