„Der Tropfen ist schon verdampft, bevor dieser überhaupt den Stein erreichen kann. Obwohl die WKO-Rücklagen schon 2022 einen Wert von 1,924 Milliarden Euro erreicht haben, werden nun die Zwangsmitglieder mit lächerlichen Almosen in der Höhe von 35 Millionen Euro abgespeist.“ Mit diesen Worten kommentierte heute, Freitag, der freiheitliche Wirtschaftssprecher Axel Kassegger die Ankündigung des WKO-Präsidenten Harald Mahrer, die Wirtschaftskammerbeiträge ab kommendem Jahr um zwölf Prozent senken zu wollen. „Überdies kommt noch dazu, dass 2023 die Zwangsbeiträge um rund 23 Prozent erhöht wurden, und jetzt gibt es einen solchen 'mickrigen Mahrer-Ablass', der viele Betriebe auch nicht mehr retten wird können“, so Kassegger weiter.
Durch Teuerung erhöhen sich auch WKO-Beiträge ständig
„Schon in den letzten Krisen war auch die WKO ein Krisengewinnler und häufte immer mehr Rücklagen auf. Die ständig steigende massive Teuerung hat indirekt auch Auswirkungen auf die Wirtschafstreibenden und Unternehmer in unserem Land, die als Wirtschaftskammer-Mitglieder Zwangsbeiträge abliefern müssen. Durch die Teuerungen erhöhen sich ständig auch die der Berechnung der Kammerumlagen zugrundeliegenden Bemessungsgrundlagen, die unter anderem auf der dem Kammermitglied in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (KU1) beziehungsweise der Lohnsumme (KU2) beruhen. Daher erhöhen sich mit jeder weiteren Teuerung auch die den Kammermitgliedern in Rechnung gestellten Kammerbeiträge“, erklärte der FPÖ-Wirtschaftssprecher.
Maximale Gewinne auf Kosten der Unternehmer
Die Wirtschaftskammer unter der ÖVP-Herrschaft vertrete schon lange nicht mehr die die Interessen der heimischen Betriebe, sondern mache nur auf Kosten der Zwangsmitglieder enorme Gewinne. „Daher ist es höchst an der Zeit, dass die Pflichtmitgliedschaft und damit auch die Kammer-Zwangsgebühr abgeschafft wird. Eine Standes- und Interessensvertretung im Sinne unserer Unternehmen ist nämlich bei der Wirtschaftskammer schon lange nicht mehr zu sehen“, betonte Kassegger, der eine Verankerung einer „Opting out“-Möglichkeit von der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer für Arbeitnehmer und Unternehmer einforderte.