Das gestern, Donnerstag, im Nationalrat beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023) sei als Jahressteuergesetz zwar grundsätzlich positiv zu sehen, jedoch sahen die Freiheitlichen neben den Änderungen beim Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz und den Änderungen beim Tabakmonopolgesetz vor allem die fehlenden Maßnahmen zur Entlastung der Bürger wie etwa die nicht erfolgte Erhöhung der Pendlerpauschale und des amtlichen Kilometergeldes sehr kritisch, so der FPÖ-Budget- und Finanzsprecher Hubert Fuchs gestern im Nationalrat.
Pendlerpauschale und Kilometergeld seit Jahren nicht erhöht
„Die Erhöhung der Schwellenwerte für die Gerichtszuständigkeit im Finanzstrafgesetz wird in den Erläuterungen damit begründet, dass der 'Geldwertentwicklung Rechnung getragen werden' soll. Die Pendlerpauschale wurde, abgesehen von der befristeten Mini-Erhöhung, die im letzten Monat ausgelaufen ist, seit 1.Jänner 2011 nie erhöht. Auch das amtliche Kilometergeld für Pkw in Höhe von 42 Cent wurde seit 1.Juli 2008 – also seit 15 Jahren – nie erhöht. Die strafbestimmenden Wertbeträge für die Gerichtszuständigkeit erhöht der ÖVP-Finanzminister um 50 Prozent und begründet das mit der Inflationsanpassung, aber beim derPendlerpauschale und beim amtlichen Kilometergeld sieht er keinen Anpassungsbedarf? Das ist wirklich unfassbar! Auch die Pendlerpauschale und das amtliche Kilometergeld müssen dringend an die Inflation angepasst werden! Denn in Zeiten einer Teuerungswelle – verursacht von der schwarz-grünen Bundesregierung – muss die Entlastung der Bürger an oberster Stelle stehen!“, so Fuchs, der auch die gestern von der Regierung beschlossene Novelle des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes bereits dem Grunde nach ablehne, weil mit diesem Gesetz in Österreich die „CO2-Strafsteuer“ eingeführt wurde. „Beim Tabakmonopolgesetz missfällt uns vor allem die weitere Anwendung des Bundesvergabegesetzes auf die Konzessionen, und auch die anderen Maßnahmen erscheinen uns nicht systemisch zu sein, sondern nur ein Flickwerk, die eine gefährliche Tendenz zur 'Abwicklung' des gesamten Tabakmonopols zeigen.“
Kleine Selbständige und Gewerbetreibende benachteiligt
Fuchs weiter: „Bedauerlicherweise wurden auch viele andere Beträge des Einkommensteuerrechts nicht an die Inflation angepasst. Hier geht es aber vielfach auch um Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts. Erstes Beispiel: Die Umsatzgrenze für die gesetzliche Basispauschalierung gemäß § 17 EStG – der sogenannten Betriebsausgabenpauschalierung – ist seit 1994 unverändert, die Höchstbeträge für die Pauschale sind seit 2004 unverändert. Diese Pauschalierungsform wird von vielen Klein- und Kleinstunternehmern in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Umsatzgrenzen und auch der Pauschalen wäre ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung. Die Einheitswert-Grenzen für die land- und forstwirtschaftlichen 'Pauschalierer' wurden ja auch ab 2023 zurecht massiv angehoben. Daher dürfen auch die kleinen Selbständigen und Gewerbetreibenden hier nicht benachteiligt werden!“ Als zweites Beispiel führte er aus: „Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in der Höhe von 132 Euro wurde seit 1988 nicht erhöht. Als Entbürokratisierungsmaßnahme würde ich hier eine Erhöhung auf 300 Euro vorschlagen. Allein durch diese Maßnahme müssten 60.000 Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen.“
Absage an SPÖ: FPÖ klar gegen Vermögenssteuer
Abschließend forderte der freiheitliche Budget- und Finanzsprecher ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner und die gesamte schwarz-grüne Bundesregierung auf: „Es müssen noch zahlreiche Werte im Einkommensteuerrecht an die Inflation angepasst werden. Die Erhöhung der Pendlerpauschale und des amtlichen Kilometergeldes wären ein erster wichtiger Schritt gewesen, den sie zu Lasten der hart arbeitenden Bevölkerung nicht gesetzt haben.“ Mit einer klaren Ansage vor allem in Richtung der SPÖ beendete er seinen Debattenbeitrag: „Die FPÖ spricht sich ganz klar gegen die Vermögenssteuer aus!“