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22. Dezember 2023 | Asyl, Inneres, Justiz

VfGH-Urteil macht von Geschäftsinteressen getriebene Asyl-NGOs zu Gewinnern und Steuerzahler zu Verlierern!

Eine „Festung Österreich“ zum Stopp der illegalen Masseneinwanderung ist notwendiger denn je, Asylwerber-Rechtsberatung darf kein privates Geschäftsmodell sein.

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl.

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl. Foto: FPÖ

Die heute, Freitag, bekanntgegebene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur 2019 eingeführten Rechtsberatung für Asylwerber durch die Bundesbetreuungsagentur (BBU) ist für FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl „zur Kenntnis zu nehmen, aber aufgrund ihrer negativen Folgen für unsere Heimat unverständlich“: „Denn die einzigen Profiteure dieser Entscheidung sind die ‚verfahrensverschleppenden‘ NGOs, die private Geschäftsinteressen verfolgen und so als verlängerter Arm der ‚neuen Völkerwanderung‘ agieren, während die österreichischen Steuerzahler, die ohnehin schon mit ihrer Sicherheit und dem Verlust ihres Rechts auf Heimat den Preis für die illegale Masseneinwanderung zahlen müssen, wieder einmal zu Verlierern gemacht werden. Eine FPÖ-geführte Bundesregierung mit einem freiheitlichen Volkskanzler wird daher mit der Umsetzung der ‚Festung Österreich‘ auch alle notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere eigene Bevölkerung wieder an allererste Stelle gestellt wird, nicht wie mit Schwarz-Grün gegenüber illegalen Einwanderern das Nachsehen hat und das ‚Geschäftsmodell Asyl‘ abgestellt wird!“

Illegale Masseneinwanderung unter Missbrauch des Asylrechts

Für eine tatsächlich konsequente und restriktive Asylpolitik sei es unerlässlich, dass geschäftliche Interessen privater Organisationen keine Rolle in diesem Bereich spielen dürften. „Genau das war auch das Ziel, das mit der Schaffung der BBU zur Rechts- und Rückkehrberatung verfolgt wurde, um eine klare Trennung zwischen dem wichtigen Recht auf Asyl, das Schutz vor Verfolgung auf Zeit bedeutet, und illegaler Einwanderung aus aller Herren Länder unter dem Deckmantel des Asylrechts herzustellen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist daher auch ein weiteres Beispiel dafür, wie Institutionen unseres Rechtsstaats zugunsten der Falschen urteilen, die illegale Masseneinwanderung unter dem Missbrauch des Asylrechts prolongieren und als Geschäftsmodell für alle möglichen NGOs offenhalten“, so Kickl, für den sich diese VfGH-Entscheidung in eine „mittlerweile unheilvolle und von den Bürgern unverständliche Urteilstradition“ einreihe.

Auch EuGH arbeitet konsequent gegen die Interessen der Bürger

„Auf EU-Ebene ist es die Rechtsprechungspraxis des EuGH, die regelmäßig notwendige Verschärfungen zum Stopp der ‚neuen Völkerwanderung‘ konterkariert und erst im Juni mit seinem Urteil zu Asyl-Folgeanträgen faktisch eine ‚Gebrauchsanweisung‘ für den Missbrauch des Asylsystems abgegeben hat. Daher ist als Verstärkung der ‚Festung Österreich‘ zum Stopp der illegalen Masseneinwanderung auch eine ‚Festung Verfassung‘ notwendig, mit der wir unser Souveränitätsrecht gegenüber den ‚Völkerwanderungs-Freunden‘ innerhalb der Brüsseler Eliten stärken. Das wollen wir Freiheitlichen an der Seite der Bevölkerung umsetzen, um damit eine Zukunft unserer Heimat in Freiheit, Selbstbestimmung und Sicherheit zu garantieren!“, erklärte der freiheitliche Bundesparteiobmann.

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