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15. Dezember 2023 | Justiz, Parlament

Verbotsgesetz-Novelle ignoriert Wurzeln des aktuellen Judenhasses und ist rechtsstaatlich bedenklich!

FPÖ-Justizsprecher Stefan im Nationalrat: "Gesetzesvorlage geht an importiertem islamischen Judenhass vorbei."

„Wir Freiheitlichen lehnen den Nationalsozialismus, nationalsozialistische Wiederbetätigung und Judenhass jedweder Prägung ganz klar aufs Schärfste ab. Mit dieser Gesetzesvorlage erreicht die Regierung nicht ihr erklärtes Ziel, nämlich die Bekämpfung des Judenhasses, weil sie an dessen Wurzel vorbeiarbeitet und die wahren Gefahren ignoriert“, begründete FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan heute, Freitag, in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat die freiheitliche Ablehnung der Verbotsgesetz-Novelle 2023 von Schwarz-Grün.

Juden haben vor allem vor radikalisierten Moslems Angst

„Jüdische Freunde und Bekannte weisen mich immer wieder darauf hin, dass sie sich vor allem vor radikalisierten islamischen Jugendlichen fürchten“, so Stefan. Viele würden offensichtlich nicht wissen oder wahrhaben wollen, was sich auf Wiens Straßen und auch an den Universitäten – dort unter dem Deckmantel einer gewissen linken Einstellung – abspiele: „Die Israel-Fahne wurde mutmaßlich auch von moslemischen Tätern vom Wiener Stadttempel heruntergerissen.“ Als Anlass für die Verbotsgesetz-Novelle hätten für die Bundesregierung die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmenpolitik gedient, weil auf diesen angeblich Antisemitismus Fuß gefasst hätte. „Das war eine völlige Fehleinschätzung. Weder ging es den Demonstranten um eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und schon gar nicht um eine Verherrlichung, sondern um Kritik an der überschießenden Maßnahmenpolitik der schwarz-grünen Regierung, manchmal auf ungeschickte und überzogene Art und Weise. Darüber hinaus waren auf fast allen Corona-Demonstrationen in Wien auch Menschen mit Israel-Fahnen dabei, die ebenso ihren Protest zum Ausdruck bringen wollten und sich dort keineswegs gefürchtet haben. Wie wäre es aber, wenn sie mit diesen Fahnen heute bei einer ‚Fridays For Future‘-Demonstration mitgehen oder an so mancher Universität auftreten würden?“, konkretisierte der freiheitliche Justizsprecher weiter, warum diese Gesetzesnovelle an den Ursachen des gegenwärtigen Judenhasses vorbeigehe.

Amtsverlust müsste auch für andere Straftaten gelten

Als „überschießend und unverhältnismäßig gegenüber anderen Straftaten“ kritisierte Stefan auch den vorgesehenen automatischen Amtsverlust für Beamte bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz unabhängig vom Strafmaß: „Jemand, der wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Reisen zu terroristischen Zwecken, dem Gutheißen terroristischer Straftaten oder der Preisgabe von Staatsgeheimnissen verurteilt wird, würde nach derzeitiger Rechtslage sein Amt nicht automatisch verlieren. Personen, die zum Beispiel die Hamas gutheißen oder Kindern lebenslanges Leid zugefügt haben, wollen wir aber ebensowenig als Beamte sehen wie nach dem Verbotsgesetz Verurteilte!“

"Nazi-Propaganda" mit Foto der Großeltern?

Genauso problematisch sei auch die Möglichkeit der Einziehung von Gegenständen, ohne dass diese in Zusammenhang mit einer konkreten, mit Strafe bedrohten Handlung stehen. „Dadurch wird eine unzulässige, rechtsstaatlich schwerst bedenkliche Beweislastumkehr geschaffen. Zum Beispiel kann dadurch ein in der NS-Zeit aufgenommenes Hochzeitsfoto der Großeltern mit dem Bräutigam in Soldatenuniform eingezogen werden, und der Besitzer muss sich dann vor Gericht ‚freibeweisen‘, dass er damit keine Straftat gegen das Verbotsgesetz geplant hat - das ist doch absurd“, führte Stefan weiter aus.

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