Der Journalist und Herausgeber des freien Mediums „Report24“, Florian Machl , steht morgen, Dienstag, in Linz zum zweiten Mal vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein gegen einen glatten Freispruch wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede zulasten des Bundespräsidenten. Machl hatte Van der Bellen vorgeworfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen. Die Strafverfolgung kam nur aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung des Bundespräsidenten zustande.
Alarmierendes Verhätlnis zu Meinungs- und Pressefreiheit
Heftige Kritik am Vorgehen des Bundespräsidenten, aber auch an der einem grün besetzten Ministerium weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft übten FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin Susanne Fürst und FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker: „Das offensichtlich gezielt gegen einen kritischen Journalisten eingesetzte Vorgehen Van der Bellens offenbart ein höchst alarmierendes Verhältnis des Staatsoberhaupts zu unverrückbaren Grundrechten wie der Meinungs- und Pressefreiheit. Aus dem geschützten Umfeld der Hofburg heraus hier mit SLAPP-Klagen zu agieren, ist eines Bundespräsidenten unwürdig“, so Fürst.
Bizarres Schauspiel muss beendet werden
Hafenecker fordert ein Ende des bizarren Schauspiels: „Ich verlange vom Bundespräsidenten, dass er die Ermächtigung noch heute widerruft und den Berufungsprozess am Oberlandesgericht Linz dadurch platzen lässt. Alles andere ist eines Staatsoberhaupts völlig unwürdig.“
"Majestätsbeleidigungs-Paragraph" gehört abgeschafft
Aufgrund des insbesondere von Van der Bellen in großem Stil, jedoch selektiv und damit willkürlich eingesetzten Sonderverfolgungsrechts nach § 117 StGB verlange die FPÖ die Abschaffung dieses antiquierten „Majestätsbeleidigungs-Paragraphen“, wie Fürst und Hafenecker betonten.