Eine aktuelle Beantwortung der Bundespräsidentschaftskanzlei an FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker anlässlich der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 117 StBG brachte zutage, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen – anders als seine Vorgänger – von diesem Recht Gebrauch machte, und das nicht zu knapp. Hafenecker ortete darin einen Skandal und den Versuch, kritische Stimmen in der Bevölkerung einzuschüchtern. „Bundespräsident Van der Bellen dürfte in der Bevölkerung weder über große Beliebtheit, noch über großes Vertrauen verfügen, was aufgrund seiner parteiischen Amtsführung kaum verwundert. Doch das Staatsoberhaupt dürfte auch sehr dünnhäutig sein, was Kritik an seiner Person betrifft. So ließ Van der Bellen in sieben Fällen eine Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen übler Nachrede bzw. Beleidigung zu. Doch mit diesen Versuchen der Einschüchterung blamierte er sich auf ganzer Linie, wie er nun selbst unfreiwillig zugeben musste“, so Hafenecker.
Van der Bellen scheiterte wiederholt mit Strafverfahren
„Nicht nur, dass ein willkürlich anmutendes Strafverfahren gegen den unabhängigen Journalisten Florian Machl in erster Instanz in einem Freispruch endete, in einem anderen Fall wurde sogar ein von der Staatsanwaltschaft selbst bei Van der Bellen angestrengtes Verfahren von dieser wieder eingestellt. In einem Fall wurde ein Bürger zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert und in vier Fällen endeten die Gerichtsverfahren in Verurteilungen“, kritisierte Hafenecker.
Vorgänger Fischer und Klestil ließen nie Bürger verfolgen
„Brisant ist das Vorgehen Van der Bellens gegen kritische Bürger aber auch, wenn man sich das Verhalten seiner Vorgänger Heinz Fischer und Thomas Klestil ansieht. Denn diese übten ihr Amt offensichtlich mit mehr Güte und Nachsicht aus, da sie beide während ihrer Amtszeiten nie eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hatten. Ich erinnere dabei gerade an die massiven Anfeindungen gegen Klestil nach dem Zustandekommen von Schwarz-Blau I. Bundespräsident Van der Bellen sollte aufhören, sein 'Sonderverfolgungsrecht' willkürlich einzusetzen, zumal sich zeigt, dass in vielen Fällen keine strafrechtlich relevanten Aussagen vorhanden sind, die Betroffenen aber auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleiben“ betonte Hafenecker, der Van der Bellen den Tip gab, sich in diesem Kontext von seiner Parteifreundin Justizministerin Alma Zadić briefen zu lassen, die erst kürzlich davor gewarnt hatte, dass immer öfter Journalisten durch Klagen mundtot gemacht werden.
Auch Gewessler, Nehammer und Kogler gerne beleidigt
Abschließend verwies Hafenecker auch auf jeweils eine erteilte Ermächtigung zur Strafverfolgung durch "Klimaschutzministerin" Leonore Gewessler sowie Bundeskanzler Karl Nehammer, wie aus weiteren Anfragebeantwortungen hervorging. In beiden Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt oder sind unbekannt. Auch der grüne Vizekanzler Werner Kogler erließ in einem von vier Fällen eine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu wegen eines "Ehrendelikts". Hafenecker: „Es ist höchste Zeit, dass der entsprechende Paragraph überarbeitet gehört - samt dem 'Sonderverfolgungsprivileg' für Politiker. Strafen wegen 'Majestätsbeleidigung' haben im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren.“