„Für uns ist es ein wichtiges Vorhaben, den Terror nicht nur in Österreich, sondern auch weltweit bekämpfen zu können. Auch ist es unsere Intention, terroristische Aktivitäten im Internet und im Online-Bereich zu unterbinden und einer Radikalisierung nicht Vorschub zu leisten. Das vorliegende Gesetz ist aber alles andere als das, was man sich unter einer konsequenten, umfassenden und nachhaltigen Terrorbekämpfung vorstellt“, so der Bundesvorsitzende der AUF und freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst, Werner Herbert, in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat zum Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz und KommAustria-Gesetz.
Völlig falsche Ansätze gegen Waffen-Missbrauch
„Dieses Gesetz fußt nämlich auf einer EU-Verordnung, die wir schon im Vorfeld abgelehnt haben, weil hier der falsche Ansatz gewählt wurde. Hier wird auf den legalen Waffenbesitz abgezielt, aber der illegale terroristische Bereich wird nur am Rande erwähnt, und es werden Rechtsgrundlagen geschaffen, die lediglich zur Sanktionierung dienen, und das ist doch etwas zu wenig. Gerade dieser Ansatz zieht sich aber durch das gesamte Gesetz“, erklärte Herbert.
Für Terrorbekämpfung muss Innenministerium zuständig sein
„In diesem Gesetz geht es um Terrorbekämpfung, um Verhinderung terroristischer Inhalte im Online- und Internetbereich, aber nicht das Innenministerium oder die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst DSN ist dafür zuständig, sondern die KommAustria – das ist ein Widerspruch in sich. Was wir wirklich benötigen, ist eine effiziente und straffe Terrorbekämpfung. Dazu braucht es eine solide personelle und finanzielle Ausstattung im Sicherheitsbereich samt einer guten Ausrüstung für die Sicherheitskräfte. Eine Terrorbekämpfung mit einer Medienbehörde ist aber der völlig falsche Ansatz, daher lehnen wir dieses Gesetz ab“, betonte Herbert.
Und hier der Podcast zum Thema:
https://podcast.fpk.at/1716326/13171173-attacken-gegen-die-polizei-die-blaue-halbestunde