Der Verfassungsgerichtshof hat heute, Dienstag, entschieden, dass es verfassungswidrig sei, zur Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs oder zur Vermeidung besonderer Härtefälle ausschließlich Sachleistungen zu gewähren. Für FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar: „Die Einschätzung des VfGH geht leider an der Lebensrealität vorbei. Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Mieter nicht in der Lage sind, die vorhandenen finanziellen Mittel so einzuteilen, um den Wohnbedarf decken zu können. In solchen Fällen kann durch Sachleistungen garantiert werden, dass diese Menschen trotzdem weiterhin ein Dach über dem Kopf haben. Diese Sicherheit ist durch den Entscheid des VfGH künftig nicht immer gegeben. Das ist schade.“
Ideologische Schlagseite des Urteils
Belakowitsch kritisierte auch die ideologische Schlagseite des vorliegenden Urteils. „Die Regelung mit den Sachleistungen war das Ergebnis aus den Erfahrungen der Praxis. Der Verfassungsgerichtshof hat diesen Umstand leider nicht in seine Urteilsfindung mit einbezogen. An die Folgen der Entscheidungen denkt im VfGH offensichtlich niemand“, bedauerte die FPÖ-Sozialsprecherin.