„Der heute, Dienstag, im Konsumentenschutzausschuss von Schwarz-Grün eingebrachte Entschließungsantrag unter dem Titel „Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potenzielle Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen“ ist wieder einmal eine einzige konsumentenschutzpolitische Mogelpackung“, kritisierte FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm.
Inhalte und Qualität sinken ständig
„Sowohl die Entschließung als auch die Begründung relativieren das vielfach in den letzten Monaten und Jahren aufgetretene Phänomen der Shrinkflation (Menge) und Skimpflation (Qualität) bei Nahrungs- und Konsumgütern des täglichen Gebrauchs. Die Konsumenten sind tagtäglich in Österreich und in der Europäischen Union damit konfrontiert, ÖVP und Grüne stellen dieses empirisch nachgewiesene Faktum in Frage und relativieren es auch noch. Ziel dieses mutmaßlich von Konzern-Lobbyisten vorgegebenen Antrags ist offensichtlich, eine tatsächliche Problemanalyse zu blockieren und eine Lösung auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Aber diese Vorgangsweise kennen wir ja bereits in Sachen Konsumentenschutz in den letzten fünf Jahren zur Genüge. Die FPÖ hat umsetzungstaugliche Anträge zur Shrinkflation und Skimpflation eingebracht, und es gibt ähnlich lautende Anträge der SPÖ. Alle diese Anträge wurde bisher von ÖVP und Grünen in ihrer einzigartigen Lobbyisten- und Konzern-Hörigkeit gegenüber der EU und den machtpolitischen Wirtschafts-Netzwerken immer wieder vertagt oder sogar niedergestimmt“, sagte Wurm.
Blockieren und Negieren beim Verbraucherschutz
„Auch der zweite Entschließungsantrag von Schwarz-Grün unter dem Titel „Mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“ geht in eine ähnlich zahnlose Richtung. Bei ÖVP und Grünen geht es offensichtlich nur noch um Blockieren und Negieren. Für den Verbraucherschutz in unserem Land, etwa beim Schutz des Bargelds, der Deckelung der Banküberziehungszinsen, angemessener und transparenter Inkassogebühren oder der Grundversorgung bei Energieunternehmen hört und sieht man von den Regierungsfraktionen rein gar nichts. Bezeichnend ist auch heute wieder einmal, dass von 21 Anträgen lediglich zwei von der Bundesregierung stammen. Ein einziges Armutszeugnis auch für die schon viele Jahre im Amt befindlichen Konsumentenschutzsprecher Ulrike Fischer und Peter Weidinger, die es offensichtlich nicht geschafft haben, dem Verbraucherschutz in ihren eigenen Reihen entsprechendes Gehör zu verschaffen, betonte Wurm.