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18. Oktober 2023 | Justiz, Parlament

Regierungspaket geht zu wenig weit, es braucht daher Umsetzung des FPÖ-Kinderschutzpakets!

Schutz und Hilfe für die Opfer von Kindesmissbrauch und harte Strafen für die Täter sind das Gebot der Stunde, dem ÖVP und Grüne mit ihren Maßnahmen nicht gerecht werden.

„Es hat erst den erschütternden Fall Teichtmeister, der aus unserer Sicht noch nicht endgültig aufgeklärt ist, gebraucht, damit die Bundesregierung beim wichtigen Thema Kinderschutz endlich einmal überhaupt in die Gänge gekommen ist. Die Maßnahmen von Schwarz-Grün gehen zwar in die richtige Richtung, aber viel zu wenig weit!“, betonte heute, Mittwoch, FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in seiner Rede im Nationalrat zum Kinderschutzpaket der Bundesregierung und brachte daher einen Entschließungsantrag mit einem freiheitlichen Kinderschutzpaket ein: „Den Antrag für dieses freiheitliche Kinderschutzpaket, das ganz klar Opferschutz vor Täterschutz stellt, haben wir bereits im letzten Justizausschuss eingebracht, in dem dieser von ÖVP und Grünen vertagt wurde. Das kann man als Eingeständnis der Regierungsparteien werten, dass sie sich des Fehlens etlicher, für einen effektiven Schutz vor Kindesmissbrauch notwendiger Maßnahmen in ihrem Gesetzespaket bewusst sind.“

Brutaler Mord an Kinderseelen

Für eine umfassende Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dessen als ,Kinderpornografie´ verharmloste Darstellungen brauche es nämlich ein entschlossenes Vorgehen, wie es das freiheitliche Kinderschutzpaket mit seinen zwölf Forderungen vorsehe. „Kindesmissbrauch ist nichts anderes als brutaler Mord an Kinderseelen. Daher braucht es eine Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen, ein lebenslanges automatisches Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Täter in allen Bereichen, in denen sie mit Minderjährigen und anderen Schutzbedürftigen zu tun haben und einen lebenslangen Strafregistereintrag samt kostenlosem Zugriff auf den eigenen Strafregistereintrag", erklärte Stefan.

Opferschutz muss klar vor Täterschutz stehen

Genauso müssten öffentliche Förderungen für Einrichtungen, die verurteilte Kinderschänder beschäftigen, verboten und die zivilrechtliche Verjährung auf mehr als dreißig Jahre erhöht werden. "Von den Opfern hat der Staat alle Therapie- und Verfahrenskosten zu übernehmen und sich diese dann von den Tätern wieder zurückzuholen. Gleichzeitig ist die Volksanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer auszubauen, ebenso wie alle anderen Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch und die psychologische Verfahrenshilfe. Besonders wichtig ist auch ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten ,Pädophilen-Handbüchern´, das im Maßnahmenpaket der Regierung gar nicht vorkommt, sowie ein erleichterter Zugang zu Triebhemmern!“, zählte der freiheitliche Justizsprecher die konkreten Inhalte des FPÖ-Kinderschutzpakets auf.

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