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04. Juli 2024 | Gesundheit, Parlament

Personenbezogene Gesundheitsdaten haben im Gesundheitsministerium nichts verloren!

FPÖ-Gesundheitssprecher im Nationalrat zu Gesundheitstelematikgesetz: "FPÖ lehnt Gesetzesnovelle ab – Benefit dieser Digitalisierung kann man nicht finden."

„In Österreich herrscht ein Phänomen vor, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht nur äußerst komplex und kompliziert umgesetzt wird, sondern, dass sich vor allem im Gesundheitstelematikgesetz Dinge einschleichen, die beim besten Willen nicht nachvollziehbar sind“, so FPÖ-Gesundheitssprecher und Vorsitzender des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Gerhard Kaniak, in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat zur Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes.

Ministerium will gesammelte Gesundheitsdaten der Österreicher

Eine der digitalen Innovationen der vergangenen Jahre ist der elektronische Impfpass, der nun vom Probebetrieb in den Vollbetrieb übergeht. Nun muss man aber in der Gesetzesnovelle lesen, dass die Sammlung der Gesundheitsdaten von jedem einzelnen Österreicher von der Verantwortlichkeit von der ELGA GmbH an das Gesundheitsministerium übertragen wird. „Was machen aber personenbezogene Gesundheitsdaten im Gesundheitsministerium? Das hat im Ministerium schlicht und ergreifend nichts zu suchen, daher werden wir dieser Novelle nicht zustimmen“, kündigte der FPÖ-Gesundheitssprecher an.

System verschickt automatisch Impf-Erinnerungen

Es finden sich, so Kaniak, aber noch weitere Absurditäten in der Novelle. So sollen etwa zukünftig Impf-Erinnerungen für 30 Jahre gespeichert werden. „Eine Impf-Erinnerung soll vom System dann automatisch ausgelöst werden, wenn eine von der Impfkommission empfohlene Auffrischungsimpfung nicht fristgerecht erfolgt und somit im e-Impfpass nicht eingetragen ist“, erklärte Kaniak.

Datenspeicherung bis 30 Jahre nach dem Tod - wozu?

„So sollte beispielsweise die FSME-Impfung alle fünf Jahre aufgefrischt werden. Vermutlich werde man dann nach fünf Jahren jährlich eine Impf-Erinnerung bekommen, und zwar so lange, bis man sich wieder impfen lässt. Das können also einige Erinnerungen sein, die alle dann bis 30 Jahre nach dem Tod des Patienten gespeichert werden. Was soll ein solcher Vorgang für einen Sinn haben? Ein solches Vorgehen erschließt sich mir überhaupt nicht“, so Kaniak in Richtung Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Apotheken erhalten nur 28 Tage Zugriff auf Patientendaten

Gleichzeitig beschränke man aber für die Stellen, die mit den Gesundheitsdaten arbeiten müssen wie etwa die öffentlichen Apotheken, den Zugriff auf 28 Tage nach Stecken der e-Card des Patienten. „Das ist aber ein Zeitraum, bei dem viele Impfungen gar nicht fristgerecht eingetragen werden können, da die Impf-Schemata, etwa bei einer Hepatitis-Impfung, länger sind – da bräuchte man ein Jahr für die Zugriffsmöglichkeit, um die Impfung eintragen zu können“, betonte Kaniak.

Praktischer Sinn des Systems nicht erkennbar

„Offensichtlich geht es im Endeffekt nur um eine Sammlung von Gesundheitsdaten im Ministerium, und die tatsächliche Funktionsfähigkeit des Systems, den wirklichen Benefit, den diese Digitalisierung bedeuten könnte, kann man nicht finden. Aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz ab“, betonte der FPÖ-Gesundheitssprecher.

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