„Die Debatte um die Kabinettsakten der ehemaligen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ist ein weiteres Paradebeispiel für die Scheinheiligkeit der ÖVP“, sagte heute, Montag, FPÖ-Generalsekretär und freiheitlicher Fraktionsvorsitzender im ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker. „Die ÖVP hat nämlich zum Teil gar keine Kabinettsakten ans Staatsarchiv geliefert – so zu Beispiel Ex-Kanzler Sebastian Kurz, wie im Jahr 2019 medial berichtet wurde. Denn der entsandte Mitarbeiter ist bekanntlich auf dem Weg ins Staatsarchiv irrtümlich bei der Firma Reißwolf abgebogen.“
Generell 25-jährige Verschlussdauer für Kabinettsakten
Wenn sich die ÖVP jetzt irritiert zeige, dann anscheinend darüber, dass andere Regierungsmitglieder ihre Akten nicht in den Schredder geworfen haben. „Im Übrigen gilt für alle Kabinettsakten – nicht nur jene aus dem Sozialministerium – eine 25jährige Verschlussdauer, in der nicht einmal die Mitarbeiter des Staatsarchivs Einsicht nehmen dürfen. Sichten und freigeben darf die Akten in dieser Zeit nur das jeweilige ehemalige Regierungsmitglied, das die Akten dem Archiv übermittelt hat“, klärte Hafenecker über die offensichtlich in Vergessenheit geratene Rechtslage auf.
Es braucht Pflicht zur Übermitttlung von Akten
„Wir Freiheitlichen sind gegenüber einer Änderung dieser durchaus antiquierten Regelung aufgeschlossen“, betonte der FPÖ-Generalsekretär. „Sollte diese umgesetzt werden, muss damit aber auch eine Pflicht zur Übermittlung der Akten einhergehen, denn sonst wird überhaupt kein ÖVP-Minister jemals wieder auch nur einen Notizzettel ins Staatsarchiv schicken“, so Hafenecker.
Finanzminister Blümel lieferte erst nach VfGH-Entscheid
Überhaupt sei gerade der Umgang der ÖVP mit Akten bemerkenswert. „Wir erinnern uns mit Schrecken daran, dass der ehemalige Finanzminister Gernot Blümel per Verfassungsgerichtshof-Entscheid samt anschließender Exekution durch den Bundespräsidenten gezwungen werden musste, relevante Akten an den U-Ausschuss zu liefern.“