Die EU-Koordinierungsverordnung sollte eigentlich sicherstellen, dass Personen, die im Ausland arbeiten und Versicherungsbeiträge einzahlen, auch von diesen Ländern Pflegegeld beziehen können. „Das ist aber bei vielen Mitgliedsstaaten der EU nicht der Fall. Österreich zahlte etwa 2020 an 790 Personen bei einer durchschnittlichen Pflegestufe drei von 500 Euro knapp fünf Millionen aus, während die Pflegeexporte an Österreich oftmals scheitern, weil es etwa in Luxemburg keine Rechtsgrundlage gibt, die österreichische Geldleistung mit der dort vorgesehenen Sachleistung zu begleichen. Folglich bleiben Pflegeangewiesene in Österreich auf der Strecke“, erklärte der freiheitliche Volksanwaltschaftssprecher Christian Ragger.
Österreich zahlt fleißig, andere Länder nicht
Ragger, auch Mitglied im Sozialausschuss und Behindertensprecher der FPÖ, forderte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) auf, diese Schieflage abzustellen: „Wir werden da mit einer parlamentarischen Anfrage in Erfahrung bringen müssen, wie viel Pflegegeld das Ausland den Menschen schuldig ist und welche Leistungen da genau von Österreich ausgehen. Minister Rauch ist uns dringend eine Erklärung schuldig. Es kann nicht sein, dass Menschen, die im Ausland gearbeitet haben und nun auf pflegerische Versorgung in Österreich angewiesen sind, kein Pflegegeld beziehen, während wir großzügig gewähren“, so Ragger.
Minister Rauch muss auf EU-Ebene intervenieren
Österreich exportiert Pflegegeld in den EWR-Raum und in die Schweiz. „Beispielsweise gewähren aber Länder wie die Niederlande, Ungarn und Rumänien Pflegegeld nur im eigenen Land. Auch Italien zahlt Pflegegeld nicht an das Ausland, weil es als exportunfähige Sozialleistung angesehen wird. Andere Länder wie Luxemburg versorgen wieder nur mit Sachleistungen. Die Volksanwaltschaft hat hier bereits den Bundesminister aufgefordert, auf bilateraler und EU-Ebene eine Lösung zu finden. Sollten sich die Staaten weiter weigern und entgegen EU-Recht kein Pflegegeld zahlen, muss der Minister bei der EU-Kommission eine Prüfungsverfahren verlangen, ob da nicht eine Vertragsverletzung vorliegt. Notfalls muss man dann den Klagsweg bestreiten, damit der österreichische Beitragszahler nicht der Dumme ist!“, verlangte Ragger.