Die heute, Mittwoch, im Nationalrat beschlossene Novelle des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG) sei rein „technischer Natur“, so der FPÖ-Budget- und Finanzsprecher Hubert Fuchs in seinem heutigen Debattenbeitrag. Erneut übte Fuchs heftige Kritik an der Einrichtung der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) von ÖVP und Grünen: „Diese Novelle zeigt wieder einmal, dass die COFAG die Finanzämter, aber niemand die COFAG braucht! Wie wir von Anfang an gefordert haben, wäre es sinnvoller und um ein vielfaches kostengünstiger gewesen, die Finanzämter mit der Abwicklung und Überprüfung der COVID-Hilfsmaßnahmen zu betreuen.“ Das habe auch der Rechnungshof in seinem „vernichtenden Bericht“ zur COFAG im Oktober 2022 bestätigt und die Auflösung der COFAG empfohlen, verwies Fuchs: „Die Einrichtung der COFAG war laut Rechnungshof wenig zweckmäßig. Lediglich externe Berater haben sich eine 'goldene Nase' verdient.“
Finanzämter hätten Förderungen billiger und transparenter abgewickelt
Fuchs weiter: „Auch den Prüfern des Rechnungshofes war unklar, wozu es mit der COFAG überhaupt eine neue Abwicklungsstelle gebraucht hat. Man hätte auf vorhandene Strukturen des Finanzministeriums zurückgreifen können. Aber das war der schwarz-grünen Bundesregierung wohl zu einfach und wohl auch zu transparent – ÖVP und Grüne bevorzugten eine komplizierte, intransparente und steuergeldverschwendende Lösung. Das Ergebnis war dann die 'Blackbox' COFAG.“
Unsummen an Honoraren für externe Berater
„Während die Österreicher jeden Euro drei Mal umdrehen müssen, hat man beispielsweise für die Protokollführung bei der COFAG 125.000 Euro erhalten – und das für nur 30 Sitzungen. Allein sechs Aufsichtsratsprotokolle haben jeweils mehr als 7.000 Euro gekostet. Die COFAG war ein Paradies für Berater, für die Unsummen an Honoraren ausgegeben wurden. Mit diesem verschwendeten Geld hätte man vielen Klein- und Kleinstunternehmen helfen können. Da ist es auch kein Wunder, dass die schwarz-grüne Bundesregierung die Einrichtung eines COFAG-Unterausschusses stets verhindert hat. Hier geht es aber um das Steuergeld der Österreicher, und da hat Transparenz und Kontrolle noch nie geschadet“, erklärte Fuchs.
Förderungs-Überprüfungen nun bis Ende 2023 verlängert
Die Verlängerung des Gesetzes sei für die Überprüfung der Förderungen notwendig, weshalb die FPÖ dieser Novelle auch zugestimmt habe: „Falls die COFAG begründete Zweifel am Ergebnis der automationsunterstützten Risikoanalyse des Finanzministeriums hat, kann sie vom Bundesminister für Finanzen im Einzelfall eine ergänzende Analyse – ein Ergänzungsgutachten – anfordern. Die Erstellung des Ergänzungsgutachtens erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Diese Möglichkeit ist mit Ende letzten Jahres ausgelaufen und wird mit dieser Novelle bis 31. Dezember 2023 verlängert.“