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18. Oktober 2023 | Land- und Forstwirtschaft, Parlament

Novelle des Tierarzneimittelgesetzes ist realitätsfremd

FPÖ-Agrarsprecher Schmiedlechner: "Dieses Gesetz ist realitätsfremd! Es schafft mehr Bürokratie für Tierärzte und mehr Kosten für Tierhalter."

„Die von ÖVP und Grünen geplante Änderung des Tierarzneimittelgesetzes betrifft den Einsatz von Antibiotika im Nutztierbereich. Wie so oft geht es dabei um Anpassungen und Vorgaben der EU. Österreich hat jedoch heute schon europaweit eine sehr geringe Antibiotikaverwendung bei Nutztieren im Einsatz und liegt weit unter dem EU-Schnitt“, so der freiheitliche Agrarsprecher Peter Schmiedlechner heute, MIttwoch, in seinem Debattenbeitrag im Parlament.

Nicht die Grünen schützen unsere Tiere, sondern die Bauern

„Um den Tieren zu helfen, haben unsere Landwirte schon immer sehr sorgsam, verantwortungsvoll und kontrolliert zur Behandlung von kranken Tieren Antibiotika eingesetzt. Für alle, die es noch immer nicht wissen: Nicht die Grünen schützen unsere Tiere, die Bauern tun es! Und zwar täglich! Sie hegen und pflegen ihre Tiere – die sind nämlich der Bauern Kapital. In Zukunft und durch dieses Gesetz werden die Tierhalter genau überlegen, ob sie den Tierarzt oder den Fleischhauer anrufen werden“, betonte Schmiedlechner.

Immer weniger Rinder und Schweine in Österreich

Dass der Einsatz von Antibiotika und generell an Tierarzneimitteln zurückginge, zeige sich allein schon in den Bestandszahlen. Gab es im Jahr 1985 mehr als 2,65 Millionen Rinder in Österreich, sind es aktuell nur noch 1,86 Millionen, das sind um 800.000 weniger! Gab es im Jahr 1985 3,7 Millionen Schweine, so sind es heute nur noch 2,8 Millionen. Allein dadurch komme es zu einer massiven Reduktion, klärte der FPÖ-Agrarsprecher auf.

Selbstversorgung unseres Landes gefährdet

„Dieses Gesetz ist realitätsfremd! Es schafft mehr Bürokratie für Tierärzte und mehr Kosten für Tierhalter und – es wird auf längere Sicht der Tierbestand zurückgehen, was die Eigenversorgung und Selbstversorgung unseres Landes massiv schwächt. Und somit wird das Tor für weitere Importe aus dem Ausland erleichtert. Dort sind dann Tierwohl-Standards und eine Antibiotikaeinsatz-Quote vollkommen egal. Die genannten Änderungen, die unter anderem in den § 54 und § 61 ausgeführt werden, verlangen den ohnehin schon geringen Einsatz der Antibiotika bei Tieren durch verpflichtende Antibiogramme noch vor Behandlungsbeginn anhand festgesetzter verpflichtender Kennlinien noch weiter zu reduzieren“, betonte Schmiedlechner und fügte noch an, dass die freiheitlichen Abgeordneten diesem Antrag aus den genannten Gründen nicht zustimmen werden.

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