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07. Juli 2023 | Justiz, Parlament

Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz: Hier will man Vorverurteilungen im Nachhinein rechtfertigen

FPÖ-Justizsprecher Stefan: "Vorliegender Gesetzesvorschlag wurde schlampig ausgearbeitet und verwendet unklare Gesetzesbegriffe."

„Allein, dass die vorgeschlagenen Änderungen unter dem Motto der Erfahrungen des Ibiza-Videos stehen, zeigt, dass es um eine Rechtfertigung des Misserfolgs bei der Verfolgung von HC Strache geht. Das Video ist und bleibt eine hinterlistige und gemeine Falle. Der Umgang und die Folgen waren und sind nach wie vor manipulativ. Abgesehen davon, endete der ganze Zinnober mit elf Freisprüchen, aber mit einem finanziell ruiniert und medial vorverurteilten Strache“, rief der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan in Erinnerung.

Wie gelangen Fördergelder in parteinahe Organisationen?

„Dieser nun uns vorliegende Gesetzesvorschlag (Mandatskauf, Erweiterung Korruption auf Kandidaten) wurde schlampig ausgearbeitet und verwendet unklare Gesetzesbegriffe, damit werden mehr Fragen aufgeworfen als Lücken geschlossen. Hier geht es nur darum, Vorverurteilungen im Nachhinein zu rechtfertigen. Zu diskutieren ist allerdings, wie Gelder im großen Stil zum Beispiel aus Förderungen in parteinahe Organisationen verschoben werden – dazu fallen mir viele Beispiele ein“, betonte Stefan.

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