Wie bekannt, wurden vor mehr als einer Woche die Steuerakten von FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl und anderer Personen an den Untersuchungsausschuss geliefert – und zwar für einen Zeitraum, der weit über die Zeitspanne hinausreicht, in der die FPÖ Teil einer Bundesregierung war. „Zu diesem unfassbaren Vorgehen werden wir noch gesondert rechtliche Schritte einleiten und Strafanzeigen gegen die zuständige Sektion sowie ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Steuergeheimnisses prüfen“, kündigte Christian Hafenecker, FPÖ-Generalsekretär und Vorsitzender der FPÖ-Fraktion im Untersuchungsausschuss, heute, Dienstag, an.
Offenbarung oder Verwertung von Steuerdaten strafbar
Hafenecker wies aus gegebenem Anlass auf die abgabenrechtlichen Geheimhaltungsvorschriften hin. Die in § 48a der Bundesabgabenordnung (BAO) festgelegte abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht (Steuergeheimnis) stellt die Weitergabe oder sonstige Offenbarung oder Verwertung von Steuerdaten unter Strafe. Das Strafgesetzbuch und das Finanzstrafgesetz sehen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Aber auch die Beteiligung an der Offenbarung oder Verwertung ist strafbar. Dies gilt im Übrigen auch für Journalisten oder Medienunternehmen. Letztere sind nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz strafbar.
Bereits veröffentlichte Daten sind umgehend zu löschen
„Sollte eine medienöffentliche Erörterung des Steuerakts von Kickl oder anderen betroffenen Personen erfolgen, werden wir umgehend Strafanzeigen erstatten und die Verstöße mit aller Härte verfolgen. Jene Medien, die das Steuergeheimnis auf Basis von Aussagen der SPÖ-Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner in ihrer Berichterstattung bereits verletzt haben, darf ich auffordern, die betreffenden Passagen umgehend zu löschen. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Medien ihrer verantwortungsvollen Situation bewusst sind“, so der FPÖ-Generalsekretär.