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05. Oktober 2023 | Parlament, Verfassung

Keine Zustimmung zum Informationsfreiheitsgesetz in dieser Form!

Aktuelle Version ist Verschlechterung zum Erstentwurf - Proaktive Veröffentlichung erst ab 5.000 Einwohnern ist Kniefall vor den vielen ÖVP-Ortskaisern.

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst.

FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Foto: FPÖ

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat heute, Donnerstag, den Letztentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz präsentiert. FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst und FPÖ-Nationalratsabgeordneter Werner Herbert zeigten sich darüber enttäuscht: „Der heute präsentierte Entwurf ist in Wahrheit ein Rückschritt zu der bisher bekannten Version. Die ursprünglich geplante ‚Cooling off Phase‘ für Höchstrichterposten ist ebenso weggefallen wie die dringend notwendige Möglichkeit, dass der Rechnungshof Unternehmen schon ab einer 25-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand prüfen kann. Hier hat die ÖVP die Grünen nach Strich und Faden über den Tisch gezogen. Die FPÖ wird dem Gesetz in dieser Form keine Zustimmung geben.“

Bürgemeister können weiter schalten und walten, wie sie wollen

„Wir Freiheitlichen stehen für größtmögliche Transparenz bei gleichzeitiger Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Es wäre daher angebracht gewesen, allen Gemeinden die proaktive Veröffentlichung vorzuschreiben und nicht erst ab einer Einwohnerzahl von 5.000 oder mehr“, kritisierte die FPÖ-Verfassungssprecherin, die auch diesen nun präsentierten Kompromiss als Kniefall vor den vielen ÖVP-Bürgermeistern wertete. „Damit können diese Ortskaiser – wie zum Beispiel ÖVP-Bürgermeister Alfred Riedl in Grafenwörth – auch weiterhin nach Belieben schalten und walten. Sie müssen zwar Auskunft erteilen, aber eben nur auf konkrete Anfrage einzelner Bürger. Als gelernte Österreicherin weiß ich, dass es für diese Bürger in dieser Gemeinde dann schwierig wird, wenn man sich so mit dem Bürgermeister anlegt. Wir fordern daher, in allen Gemeinden Informationen proaktiv zu veröffentlichen“, unterstrich die FPÖ-Verfassungssprecherin.

Aus Skandal um "Beinschab-Tool" nichts gelernt

FPÖ-Parlamentarier Werner Herbert kritisierte, dass es im vorliegenden Entwurf sogar zu Verschlechterungen gegenüber der jetzt schon geltenden Rechtslage kommt: „Bisher mussten auf Verlangen alle Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlicht werden, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben wurden, solange nicht unter bestimmten Umständen Geheimhaltung geboten ist. Für alle Gemeinden unter 5.000 Einwohnern fällt das jetzt komplett weg. Wenn wir uns anschauen, wie die ÖVP auf Bundesebene bei Umfragen und Studien mutmaßlich getrickst hat (Stichwort ‚Beinschab-Tool‘), dann ist diese geplante Änderung ein großer Schritt zurück in Sachen Transparenz.“

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