Wie aus einer Anfragebeantwortung von ÖVP-Arbeits- und Wirtschaftsminister Kocher an den FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm hervorgeht, ist noch immer keine transparente, rechtssichere und angemessene Regelung bei den Inkassogebühren in Sicht. „Wir haben schon in der Vergangenheit im Parlament in Anträgen nach dem Statusbericht der Evaluierung einer Verordnung des Wirtschaftsressorts, die die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen festlegt, nachgefragt – diese Anträge wurden aber immer wieder von ÖVP und Grünen vertagt“, so Wurm weiter.
In der Anfragebeantwortung meinte der Minister wohl, dass sein Ministerium betreffend die Neuerlassung einer Inkassoinstitut-Höchstbetragsverordnung in laufendem Kontakt sowohl mit dem Sozialministerium als auch mit der entsprechenden Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich stünde, aber ob dazu ein Gesetzesentwurf bis zum Konsumentenschutzausschuss am 4. Oktober 2023 erfolgen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. „Man braucht dazu nicht Dauer-Arbeitskreise, sondern es muss den betroffenen Menschen geholfen werden. Konkrete Vorschläge von uns, wie etwa eine Obergrenze bei den Inkassogebühren liegen schon lange am Tisch, aber diese werden von den Regierungsparteien ständig schubladisiert", kritisierte Wurm, der betonte, dass man diese Frage einfach lösen könne, indem man das Doppelte der ursprünglichen Schuld als Grenze festlegt.