Grundsätzlich würden die Freiheitlichen das Anliegen weg vom Amtsgeheimnis hin zur Informationsfreiheit unterstützen, so der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan in seiner Rede im Nationalrat gestern, Donnerstag. Die Zustimmung zum Informationsfreiheitsgesetz habe die FPÖ aber aufgrund von etlichen Mängeln trotzdem ablehnen müssen: „Leider sind wieder etliche Punkte sehr schwach geregelt, da sich die Bundesregierung wieder einmal nicht getraut hat, ordentliche Ansagen zu machen. All unsere Kritikpunkte am Informationsfreiheitsgesetz untermauern unseren Standpunkt, dass das nicht das ist, was wir uns unter einem echten Informationsfreiheitsgesetz vorstellen beziehungsweise vorgestellt haben, deswegen haben wir auch unsere Zustimmung verwehrt.“
Schon bisher gab es ähnliche Ansprüche der Bürger
Grundsätzlich seien die Vorteile, die damit bei den Bürgern ankämen, ohnehin bereits in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs weitgehend umgesetzt, so der Justizsprecher. Dadurch habe es schon bisher ähnliche Ansprüche gegeben, lediglich die Diktion werde umgedreht, und zum Teil gebe es eine aktive Veröffentlichung.
Gesetz gilt erst für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern
Der Grund, warum die Freiheitlichen dem Informationsfreiheitsgesetz ihre Zustimmung verweigert haben, seien die vielen Mängel, die teilweise sogar den Zugang zu Informationen einschränken und somit Verschlechterungen zum Status Quo nach sich ziehen würden: „Ein großer Mangel ist die tatsächliche Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Status, vor allem in Bezug auf die Transparenz. Bereits jetzt war im Artikel 20 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) geregelt, dass Studien, Gutachten und Umfragen, die von öffentlichen Institutionen in Auftrag gegeben und finanziert werden, veröffentlicht werden mussten. Das wird mit diesem Gesetz abgeschafft und gilt nur noch für Gemeinden ab 5.000 Einwohnern. Das heißt also, für die Einwohner von Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner verschlechtert sich mit diesem Informationsfreiheitsgesetz die Transparenz.“
40 Prozent der Österreicher von Transparenz ausgeschlossen
Auch der zweite große Kritikpunkt des Freiheitlichen beziehe sich auf die Geltung für Gemeinden ab 5.000 Einwohnern: „Das Informationsfreiheitsgesetz gilt nicht für Gemeinden, die weniger als 5.000 Einwohner haben. Das heißt, etwa 40 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind von diesem Gesetz nicht umfasst. Und die Ausrede der schwarz-grünen-Bundesregierung, wonach Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern dies ja freiwillig tun könnten, ist fadenscheinig. Denn ja, diese Gemeinden können diese Transparenz und diese Informationsfreiheit freiwillig leben, aber eben freiwillig und nicht als Anspruch. Freiwillig war es ohnehin auch schon bisher möglich. Für uns Freiheitliche ist das ein großes Manko, und es stellt sich die Frage, warum ÖVP und Grüne mit diesem Informationsfreiheitsgesetz 40 Prozent der Bevölkerung ausschließen.“ Die Argumentation der Regierung, Bürgermeister kleinerer Gemeinden und deren Verwaltung seien sonst überfordert, sei richtig, so Stefan weiter: „Diese ganze Informationsfreiheit wird am Anfang sowieso eine Riesenumstellung sein, die mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Dann hätte man hier diesen kleinen Gemeinden eben entsprechend Unterstützung geben müssen. Aber nun schafft man Menschen erster und zweiter Klasse hinsichtlich der Informationsfreiheit in Österreich. Das ist der komplett falsche Zugang und das lehnen wir auch ab.“
Reduktion der Auskunftspflicht für Firmen mit öffentlicher Beteiligung
„Der dritte Kritikpunkt ist, dass im ursprünglichen Ministerialentwurf bereits die Reduktion der Auskunftspflicht auf Unternehmen mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung vorgesehen war, wie wir Freiheitlichen es schon immer gefordert haben. Im aktuellen Entwurf hat man zurückgeschraubt auf eine 50-prozentige Beteiligung. Auch das ist wieder ein Rückschritt gegenüber dem ursprünglichen Ministerialentwurf“, führte Stefan weiter aus.
Doch keine "Abkühl-Frist" für abgetretene Minister
Der vierte Kritikpunkt der Freiheitlichen sei, dass es die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Einführung einer sogenannten „Cooling Off Phase“ wieder gestrichen wurde: „Wenn man als Abgeordneter oder als Minister ausscheidet und dann zum Beispiel in den Verfassungsgerichtshof allenfalls als Richter eintritt, dann muss es hier eine Frist der Abkühlung geben, sodass man eben nicht unmittelbar aus einem Ministeramt dorthin wechseln kann. Das war ursprünglich im Ministerialentwurf auch vorgesehen und wurde aus dem aktuellen Entwurf wieder rausgestrichen.“