„Die SPÖ hat plötzlich– kurz vor Wahlen – das Thema ‚Recht auf ein analoges Leben‘ für sich entdeckt und damit eine weitere freiheitliche Forderung übernommen. Allerdings ist der Antrag der SPÖ zu kurz gegriffen. Es geht zum einen nicht nur um vulnerable Gruppen oder um Menschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zu verschiedenen digitalen Entwicklungen haben. Es geht mittlerweile bei vielen Menschen darum, dass sie kein ‚QR-Code‘ sein wollen oder bloß eine digitale Nummer, weil sie damit immer noch mehr Überwachung, Kontrolle und Bevormundung ausgesetzt sind – und würden SPÖ oder ÖVP in die Bevölkerung hineinhören, wüssten sie das“, betonte heute , Mittwoch, FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm.
Analoges Leben wird schrittweise eingeschränkt
Der FPÖ-Konsumentenschutzsprecher erinnerte auch daran, dass die schwarz-rot-grün-pinke "Einheitspartei" nicht nur bei der Einführung des Smart Meter, bei dem man Verbraucherrechte mit Füßen getreten habe, oder beim „Grünen Pass“, einem Versatzstück des Corona-Regimes, ganz vorn dabei gewesen sei, sondern auch bei der schrittweisen Abschaffung eines ganz wesentlichen Teils des analogen freien Lebens, dem Recht auf Bargeld und Bargeldzahlung, für das sich die Freiheitlichen seit vielen Jahren einsetzen.
Alles geht in Richtung chinesisches "Social Credit System"
„Wenn man nicht finanziell analog leben kann, wenn man als Pensionist nicht mehr im Supermarkt bar bezahlen kann, wenn man Fahr- oder Eintrittskarten nicht mehr bar bezahlen kann und vieles mehr, dann sind wir nicht weit entfernt von Verhältnissen wie in China, dann ist der nächste Schritt das 'Social Credit System'. Bei unseren Anträgen für die verfassungsrechtliche Absicherung des Bargelds, die Sicherung des Zugangs zu und des Rechts auf Annahme von Bargeld hat die SPÖ uns bisher allerdings immer hängengelassen“, so Wurm.
SPÖ hat FPÖ-Antrag erstaunlicherweise zugestimmt
Die FPÖ hat daher heute wieder einen Antrag eingebracht, der umfassender als jener der SPÖ gestaltet ist und das Recht auf die analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge sowie die Annahmepflicht für Bargeld in der Verwaltung, Justiz und beim Bezug von Waren und Dienstleistungen beinhaltet. „Heute hat die SPÖ zugestimmt, das ist erfreulich, es steht allerdings zu befürchten, dass das nur der kommenden Nationalratswahl geschuldet ist“, so Wurm.