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FPÖ-Forderung auf EU-Reparatur-Recht endlich umgesetzt

FPÖ-Konsuementenschutzsprecher Wurm: "Recht auf Reparatur von bestimmten Waren ist wichtiger Schritt für Konsumenten, Umwelt und Wirtschaft, ist aber ausbaufähig."

FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm.

Foto: FPÖ

„Dass mit dem Recht auf Reparatur eine langjährige FPÖ-Forderung nun endlich auf EU-Ebene beschlossen wurde, ist ein wichtiger Schritt für die Konsumenten, die Umwelt und auch für unsere Wirtschaft“, kommentierte FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm die Einigung des Europaparlaments und der EU-Staaten, wonach Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Mobiltelefone diese künftig auf Wunsch reparieren müssen. Künftig werde es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen.

Viele Produkte weiter von Reparaturpflicht ausgenommen

„Wir Freiheitlichen stehen dafür, die Probleme an der Wurzel zu packen. Daher weisen wir schon seit Jahren darauf hin, dass es eine EU-Regelung braucht, um den Verbrauchern ein Recht auf Reparatur einzuräumen, und dazu ist es einfach notwendig, die internationale Großindustrie rechtlich dazu zu verpflichten, auch reparaturfähige Geräte zu produzieren“, kommentierte der Freiheitliche. Dass der Rechtsanspruch auf Reparatur nur für sogenannte weiße Ware – das sind vor allem Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Kühlschrank, Waschmaschine oder Geschirrspüler – und typische Alltagsprodukte wie Mobiltelefone gelte und beispielsweise Kopfhörer oder vor allem Möbel nach wie vor ausgenommen seien, kritisierte Wurm als ausbaufähig.

Bis zur praktischen Umsetzung dauert es noch zwei Jahre

Nachdem die Freiheitlichen mit zahlreichen Initiativen im Parlament die schwarz-grüne Bundesregierung zur Einführung des Reparaturbonus gebracht hätten, sei dieser Beschluss auf EU-Ebene ein weiterer wichtiger Schritt, der schon früher gesetzt werden hätte müssen, verwies Wurm auf den im Jahr 2022 einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag, wonach sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein umfassendes Recht auf Reparatur einsetzen solle. Der genaue Rechtstext würde zwar in einigen Wochen veröffentlicht werden, jedoch werde es noch dauern, bis Verbraucher wirklich davon profitieren könnten, so Wurm: „Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen final zustimmen, danach können die Vorgaben in Kraft treten und mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.“

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