„Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Neuseeland und China entsprechen derzeit nicht in allen Bereichen dem Standard der OECD betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie dem OECD-Standard betreffend die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Sie sind daher revisionsbedürftig. Insofern begrüßen wir die Revision dieser drei Abkommen und haben dieser auch unsere Zustimmung erteilt“, betonte heute, Mittwoch, FPÖ-Finanz- und Budgetsprecher Hubert Fuchs im Zuge der Nationalrats-Debatte über die Revision dieser Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Quellensteuer-Differenz von mehr als elf Prozent
Allerdings bestehe in Bezug auf Deutschland nach wie vor ein Problem bei der Quellensteuer-Rückerstattung. „Wenn eine deutsche Aktiengesellschaft eine Dividende ausschüttet, dann werden in Deutschland 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 0,55 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer – in Summe also 26,375 Prozent einbehalten – und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Dividende in Deutschland oder in Österreich ansässig ist. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland darf Deutschland aber nur 15 Prozent Quellensteuer einbehalten. Das bedeutet für den österreichischen Kleinanleger mit inländischem Depot, dass er sich die Differenz – also 11,375 Prozent Quellensteuer – beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn rückerstatten lassen muss“, erläuterte Fuchs.
Finanzminister muss dringend aktiv werden
„Derzeit aber dauert die Bearbeitung eines Rückerstattungsantrags beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mindestens zwanzig Monate – und das, obwohl Deutschland und Österreich Mitgliedsstaaten der EU sind! Das ist ein unhaltbarer Zustand, auf den ich im Übrigen bereits im Finanzausschuss hingewiesen habe. Zwanzig Monate Mindestbearbeitungsdauer kann man nicht hinnehmen. Der Finanzminister und das Finanzministerium sind gefordert, sich für die österreichischen Steuerzahler einzusetzen und mit dem deutschen Bundesfinanzministerium Gespräche aufzunehmen, damit dieser Missstand beseitigt wird“, forderte der freiheitliche Finanzsprecher. Dass es auch anders gehe, würden nämlich die Marktplätze London oder Amsterdam beweisen: Hier bedürfe es keiner Quellensteuerrückerstattung, weil entweder keine Quellensteuer einbehalten werde – wie im Vereinigten Königreich – oder nur die laut DBA zulässige Höhe einbehalten werde – wie in den Niederlanden.