Bereits seit dem 1. Jänner 2021 müssen alle neu zugelassenen Pkw-Modelle mit einer fahrzeuginternen „Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch“ ausgestattet sein. Diese Einrichtung ermöglicht einen standardisierten und unbeschränkten Zugriff auf Informationen wie den Kraftstoffverbrauch, Fahrgeschwindigkeiten und weitere Informationen über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Gemäß den neuen EU-Regelungen, die im Rahmen der regelmäßigen "Pickerl"-Begutachtung eingeführt wurden, werden die Verbrauchsdaten von Fahrzeugen ab 20. Mai 2023 über eine Software-Schnittstelle ausgelesen. Anschließend werden die Daten dem Klimaschutzministerium übermittelt und schließlich an die europäische Umweltagentur weitergegeben.
Vorteile für den Bürger nicht erkennbar
„Inwiefern hier die Bürger einen tatsächlichen Vorteil haben, ist für mich fragwürdig. Bisherige Erhebungen haben nur geringe Abweichungen bei den Verbrauchsdaten gezeigt. EU-weit wurden bereits seit einem Jahr von Vertragswerkstätten Erhebungen durchgeführt. Laut Informationen der Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen von den Herstellerangaben. Auf mich wirkt es eher wie ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung der Bürger“, meinte heute, Freitag, der freiheitliche EU-Abgeordnete Georg Mayer.
Widerspruch zu allen freiheitlichen Grundsätzen
Es besteht zwar die Möglichkeit, dass jeder Fahrzeughalter vor der §57a-Begutachtung die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchswerte ablehnt. Dies muss allerdings vor der Überprüfung ausdrücklich gefordert und durch eine Unterschrift auf dem Prüfbericht bestätigt werden. „Es macht den Anschein, dass diese neue Regelung, neben vielen anderen, eher als Vorwand dafür dient, den gläsernen Bürger Realität werden zu lassen. Dies widerspricht allen freiheitlichen Grundsätzen“, sagte Mayer.
Keine Rede mehr von Datenschutz
Besonders heikel ist die Fahrgestellnummer, die in ihrem vollen Umfang auch Rückschlüsse auf persönliche Daten des Fahrzeughalters ermöglicht. Dies wird auch von den Mobilitätsclubs kritisiert, die die Übermittlung der ersten elf Stellen der Fahrgestellnummer für völlig ausreichend halten, um den vorgegebenen Zweck zu erfüllen. „Ich sehe diese Maßnahme aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr kritisch, da durch die Übermittlung der ganzen 17-stelligen Fahrgestellnummer keine Rede mehr von anonymisierten Daten sein kann“, stellte Mayer fest.