„Ich attestiere der Von-der-Leyen-Kommission und der dahinterstehenden Europäischen Volkspartei nicht nur, im Sinne der Atom-Lobby zu handeln, sondern eine zutiefst abzulehnende Ignoranz ihrer von Österreich gesetzten Kompetenz-Grenzen", betonte heute, Dienstag, der freiheitliche EU-Abgeordnete Georg Mayer aufgrund des Vorhabens der EU-Kommission, erneut gewonnenen Atomstrom als „grün“ titulieren zu wollen.
Klare Überschreitung der Befugnisse
Während die Kommission mit einer ihr übertragenen Befugnis zwar delegierte Rechtsakte erlassen darf, setzt Art 290 AEUV dieser Befugnis-Übertragung strenge und leicht verständliche rechtliche Schranken: Delegierte Rechtsakte dürfen den bestehenden Basis-Rechtsakt bloß in unwesentlichen Dingen ergänzen oder abändern.
Auch andere Parteien sollten sich wehren
„Genauso wie der höchst umstrittene delegierte Rechtsakt aus dem Vorjahr, handelt die Kommission auch hier wieder überschießend und damit entgegen jenen Verträgen, deren Einhaltung sie eigentlich hüten soll. Handlungen, die zu einer Verfestigung der Atomkraft in Europa führen, sind immer von wesentlicher Natur" so Mayer. „Ich appelliere an die anderen österreichischen Parteien, auch hier wieder die Reihen zu schließen, um der Atomstrom-Kommission die Stirn zu bieten" forderte der steirische EU-Abgeordnete.