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03. Jänner 2023 | Familie

Ecker zur Sonder-Familienbeihilfe: 12,8 Millionen Euro wanderten ins Ausland

Familienleistungen sind keine Sozialversicherungsleistungen!

Die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker, MBA weiß aufgrund der Beantwortung ihrer aktuellen Anfragen, dass mehr als 12,8 Millionen Euro der heuer ausbezahlten Sonder-Familienbeihilfe an Eltern von Kindern geflossen sind, die nicht in Österreich wohnhaft sind. „Die Sonder-Familienbeihilfe war eine Maßnahme, um Eltern aufgrund der Teuerungswelle, die Österreich massiv getroffen hat, zu helfen. Familien, die in Ungarn, der Slowakei, Polen, Slowenien aber auch Ungarn wohnen, profitierten aufgrund der dortigen niedrigeren Lebenserhaltungskosten wesentlich stärker von der österreichischen Familienleistung“, kritisierte Ecker.

„Jeder Cent an Auslandskinder ist ein Cent zu viel“, stellte Ecker klar und forderte, dass keine Familienleistungen für Kinder bezahlt werden sollten, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Es sei unangebracht, dass laut EU-Gesetzen Kindergeld ins Ausland fließen müsse. Konkret gehe es um die „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ (EU-VO 883/2004). „Wie der Name schon sagt, geht es um Sozialversicherungsleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Anders als Pensionsleistungen, Arbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Invalidität sind Familienleistungen keine Sozialversicherungsleistungen. Eltern müssen daher nicht erwerbstätig sein und daher weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfen zu haben“, so Ecker.

Somit würden Familienleistungen auch nicht in die entsprechende Verordnung passen. Sie führe dazu, dass es auf der einen Seite Eltern gebe, die Familienleistungen erhalten, obwohl keiner von ihnen erwerbstätig ist, während andere Eltern die gleiche Leistung eben erst aufgrund einer Erwerbstätigkeit erhalten. Eine Ungleichbehandlung, anders ausgedrückt, eine Diskriminierung im EU-Gesetz. „Die EU sollte diese Diskriminierung beenden, indem Familienleistungen aus der EU-Verordnung gestrichen werden. Das brächte den Vorteil, dass kein Mitgliedstaat Kindergeld für ein Kind bezahlen muss, das in einem anderen Staat wohnt. Österreich würde das in Summe aller Familienleistungen, die ins Ausland fließen, jährlich hunderte Millionen Euro an Kosten ersparen“, betonte Ecker.

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