„Wir wollen ja etwas beschließen, das gut sein soll. Wir mussten aber feststellen, dass in diesem Entwurf einige Ungereimtheiten vorhanden sind. So gebe es unbestimmte Begriffe, die dazu führen, dass im Nachhinein ‚erst recht Rechtsunsicherheit‘ entsteht und man an die Justiz in Wirklichkeit die Entscheidung auslagert, wie das zu verstehen ist. Zum Beispiel das Thema „Betroffener“, der ein Auskunftsbegehren stellen kann. Was ist ein Betroffener? - Das ist völlig unklar. Das alles hätte man im Ausschuss auch einen Monat später debattieren können – das wäre die seriöse Vorgangsweise gewesen. Daher stellen wir heute einen Rückverweisungsantrag an den Justizausschuss, damit man in Ruhe noch über diesen Gesetzesvorschlag diskutieren kann, und wenn alle Unklarheiten ausgeräumt sind, können wir diesen im Juli noch beschließen“, so kommentierte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat den Gesetzesvorschlag zum Datenschutzgesetz.
Es geht um Datenschutz, Meinungsfreiheit, Redaktionsgeheimnis, Pressefreiheit
„Wir haben schon im Justizausschuss gegen diesen Antrag gestimmt. Es geht nämlich um nichts Geringeres als um die Abwägung von Grundrechten wie etwa Datenschutz, Meinungsfreiheit, Redaktionsgeheimnis oder Pressefreiheit. Das alles kann man ja nicht von einem Tag auf den anderen beschließen – vor allem, wenn das ganze Thema bereits eineinhalb Jahre im Raum steht. Eine solche Vorgangsweise ist strikt abzulehnen“, betonte der FPÖ-Justizsprecher.
Ausgleich von Grundrechten in Ruhe debattieren
„Sollte heute dem Rückverweisungsantrag nicht zugestimmt werden, dann werden wir gegen den Gesetzesantrag stimmen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu, dann können wir noch den Ausgleich von Grundrechten in Ruhe debattieren“, appellierte Stefan an die Nationalratsabgeordneten.