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04. April 2023 | Finanzen, Gesundheit

Covid-19-Themenpapier des Rechnungshofs gibt FPÖ wieder einmal Recht

Bundesparteiobmann Kickl: "Oberste Kontrollinstanz der Republik kommt zum Schluss, dass die Bundesregierung eigentlich alles falsch gemacht hat, was sie nur falsch machen konnte."

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl.

Foto: FPÖ

„Nach 18 vergangenen und etlichen noch laufenden Prüfungen des Rechnungshofes zum Covid-Geschehen der letzten Jahre kommt die oberste Kontrollinstanz der Republik zu dem Schluss, dass die Bundesregierung eigentlich alles falsch gemacht hat, was sie nur falsch machen konnte. Und bis heute sind noch immer nicht alle Missstände, die die Bundesregierung verursacht hat, beseitigt. ÖVP und Grüne sind aber nach wie vor nicht bereit, ihre schweren Verfehlungen - sei es bei den massiven Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte oder Corona-Hilfsgeld-Tricksereien - einzugestehen. ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos weigern sich noch immer vehement, die von uns sowie auch vom Rechnungshof massiv kritisierten Punkte in einem Corona-Untersuchungsausschuss aufzuarbeiten“, reagierte FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl auf die heute, Dienstag, vom Rechnungshof präsentierten Handlungsempfehlungen.

47,7 Milliarden Hilfsgelder ohne Kontrolle verteilt

So seien laut Rechnungshof auch die bis Ende 2022 ausbezahlten 47,7 Milliarden Euro Hilfsgelder ohne Maß, Ziel und Kontrolle durch ÖVP und Grüne verteilt worden. Eine Folge davon betitelte der Rechnungshof als „systematische Überförderung von Personalkosten". „Das alles belegt jeden von uns geäußerten Kritikpunkt am Versagen der Bundesregierung. Von der Einheitspartei Schwarz-Grün-Rot-Rosarot belächelt, zeigt sich nun die Wahrheit schonungslos. Das ganze bleibe aber bisher auch ohne Konsequenzen. Den FPÖ-Antrag auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses lehnten in der letzten Nationalratssitzung alle anderen Parteien ab. Es ist in Wirklichkeit für jeden ehrlichen Selbstständigen im Land ein Hohn, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Jeder Unternehmer müsste sich bei einem solchen Verhalten wegen fahrlässiger Krida vor Gericht verantworten“, erklärte Kickl.

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