Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat sein „Sonderverfolgungsrecht“ gröblich missbraucht und die Staatsanwaltschaft aufgrund der durch den Herausgeber des freien Mediums "Report24", Florian Machl, an seiner Amtsführung geäußerten Kritik ermächtigt, gegen Machl ein Verfahren wegen übler Nachrede anzustrengen. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei.
Zulässige Kritik: Bundespräsident trat Verfassung mit Füßen
„Es ist somit gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt“, zeigte sich FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin, Verfassungs- und Menschenrechtssprecherin Susanne Fürst zufrieden über den Ausgang.
Bedenklicher Umgang Van der Bellens mit Pressefreiheit
Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“
Anstand würde Kostenersatz für Machl gebieten
Fürst und Hafenecker fordern daher vom Bundespräsidenten, den zu Unrecht verfolgten Journalisten finanziell zu entschädigen. „Florian Machl sind für seine Verteidigung erhebliche Kosten entstanden. Selbst ein Minimum an Anstand würde es gebieten, ihm diese Kosten zu ersetzen und ihn für diese durch und durch peinliche Aktion um Entschuldigung zu bitten“, so die beiden FPÖ-Politiker.