Die heute, Donnerstag, im Nationalrat beschlossene Novellierung der Wahlrechtsnovelle wurde auch mit den Stimmen der FPÖ mitgetragen. Konkret ging es darum, dass per Briefwahl abgegebene Stimmkuverts, die vom Wähler zugeklebt wurden, als ungültig eingestuft worden waren. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan: „Es ist ein nachvollziehbarer Vorgang, dass manche Menschen die Kuverts zukleben, weil sie offensichtlich Angst haben vor Manipulation oder vor einer ungeplanten Nachschau nach der Stimmabgabe. Mit der heutigen Novelle ist sichergestellt, dass auch die Stimmzettel aus verklebten Kuverts zählen.“
Wirklich sicher ist nur Stimmabgabe im Wahllokal
Stefan thematisierte auch die generelle Skepsis seiner Fraktion gegenüber der Briefwahl: „Die Briefwahl sollte eine Ausnahme sein. Es muss auch jedem klar sein, dass bei der Briefwahl die Grundsätze des Wahlrechts – eine geheime, unbeeinflusste und freie Abgabe der Stimme – nicht eingehalten wird, weil man nicht sieht, wie die Stimme abgegeben wird. Wir halten eine weitere Ausweitung der Briefwahl daher für schlecht. Im Gegensatz zur Stimmabgabe im Wahllokal, wo es entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für eine geheime, unbeeinflusste und freie Abgabe der Stimme gibt, fehlen diese Regeln bei der Briefwahl gänzlich.“