Als „Meilenstein in der österreichischen Justizgeschichte“ bezeichnete FPÖ-Nationalratsabgeordneter Philipp Schrangl, der auch Mitglied des Justizausschusses ist, in seiner Rede heute, Freitag, im Nationalrat die Änderungen der Strafprozessordnung. „Die Erhöhung des Verteidigerkosten-Beitrags bei Freisprüchen und dessen Einführung für eingestellte Ermittlungsverfahren ist sehr zu begrüßen. Bis zu 6.000 Euro sollen Betroffene von besonders langen Ermittlungsverfahren erhalten. Als ich 2013 in den Nationalrat eingezogen bin, habe ich dies bereits gefordert und freue mich daher, dass diese Verbesserungen jetzt endlich umgesetzt werden“, so Schrangl.
Zu lange Verfahren bei Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Der freiheitliche Abgeordnete begrüßte den Umstand, dass die Dauer von Verfahren in den letzten Jahren grundsätzlich abgenommen habe, verwies jedoch auf einen Bereich, in dem das nicht der Fall gewesen sei: „Nämlich im Bereich der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es ist völlig klar, dass deren Verfahren oft komplexe Bezüge aufweisen und sehr umfangreich sind, jedoch muss man auch hier die Verfahrensdauer begrenzen. Änderungen an der Weisungsspitze allein sind auf jeden Fall kein Allheilmittel dafür!“
Klarerer Fokus der WKStA-Staatsanwälte könnte Abhilfe schaffen
Schrangl zitierte dazu einen Rechtsexperten, der für einen klareren Fokus der WKStA-Staatsanwälte plädierte: „Wenn zum Beispiel 30.000 Chat-Nachrichten sichergestellt werden, ist es fraglich, ob diese auch vollzählig ausgewertet werden müssen und man nicht mit jenen, die sich auf den Gegenstand des Verfahrens beziehen, das Auslangen finden würde, wodurch die Verfahrensdauer verkürzt werden könnte.“