„Der Jugendstrafvollzug in Österreich ist sehr teuer, und es sollten daher Überlegungen angestellt werden, ob nicht in vielen Fällen Änderungen im Vollzug in Richtung Anwendung der elektronischen Fußfessel durchgeführt werden sollten“, erklärte der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Lausch gestern, Donnerstag, in seinem Debattenbeitrag zum Wahrnehmungsbericht der Volksanwaltschaft betreffend „Jugend in Haft“.
Überwacht an ein geordnetes Leben heranführen
Denn das, was dieser Bericht fordere, könne der Jugendstrafvollzug derzeit leider vor allem personell nicht leisten. „Viele Jugendliche im Vollzug entstammen schwierigen familiären Verhältnissen, meist ist die Schulbildung unterbrochen, und die ersten Delikte passieren oft bereits vor Erreichen der Strafmündigkeit. Die Fußfessel wäre daher eine Möglichkeit, diese Jugendlichen überwacht an ein geordnetes Leben heranzuführen. Außerdem würde damit den Steuerzahlern viel Geld erspart werden“, so Lausch.
Strafmündigkeit auf zwölf Jahre senken
Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von derzeit vierzehn auf zwölf Jahre, wie es schon in vielen europäischen Staaten üblich ist, könne auch angedacht werden, um den Einstieg in die Kriminalität frühzeitig abzufangen.